Was sind Inertstoffe?

Inertstoffe sind mineralische Abfälle, welche eine geringe Löslichkeit aufweisen und nicht brennbar sind.

Eine Inertstoffdeponie (Deponie Typ B) lagert entsprechend nicht verwertbare mineralische Bauabfälle sowie unverschmutztes Aushubmaterial ab, welches nicht der Wiederverwertung zugeführt werden kann. Dazu gehören beispielsweise Ziegel, Blumenkisten oder –töpfe, Beton und weitere Bauabfälle, welche aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen. Auch unverschmutztes Aushubmaterial, welches nicht für Rekultivierungen verwertet werden kann, darf in Inertstoffdeponien abgelagert werden.

Inerte Abfälle unterliegen keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen, sind nicht wasserlöslich, nicht brennbar und bauen sich auch nicht biologisch ab. Dabei beeinträchtigen sie andere Materialien, mit welchen sie in Berührung kommen nicht in einem Masse, welches sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirkt oder zu Umweltverschmutzungen führt.

Korrekte Definition von Inertstoffen

Die Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen legt unter dem Titel «Auf Typ B zugelassene Abfälle» fest, welche Materialien auf einer Inertstoffdeponie, respektive einer Deponie Typ B erlaubt sind.

  • Stoffe, die einen geringen Schadstoffgehalt und eine geringe Löslichkeit aufweisen und zu mehr als 95% aus gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Silikaten, Caronaten oder Aluminaten bestehen.
  • Inerte Bauabfälle, welche zu mindestens 95% aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Asbestzement, Ziegel, Glas, Mauerabbruch und Strassenaufbruch bestehen. Die Abfälle dürfen nicht mit Sonderabfällen vermischt werden. Metalle, Kunststoffe, Papier, Holz und Textilien sind vorgängig zu entfernen.
  • Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial, welches nicht für Rekultivierungen verwendbar ist.

Woher stammen Inertstoffe?

Das Material, welches in einer Deponie abgelagert wird, stammt aus der umliegenden Region. Der Kanton genehmigt bei jeder Deponie ein bestimmtes Einzugsgebiet, aus welchem die Bauabfälle angeliefert werden dürfen. Dies ist bei den JMS-Deponien auf einen Radius von 25 Kilometer festgelegt.